Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) für das Flurneuordnungsverfahren HopferauII
Aufgabenstellung
- Durchführung einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung für die geplanten Wegebaumaßnahmen im Verfahrensgebiet Hopferau,
- Wirkungsanalyse: Aufgrund der zu erwartenden Wirkungen, konnten die Untersuchungen von insgesamt 74 Baumaßnahmen auf 11 artenschutzrechtlich relevante Baumaßnahmen beschränkt werden,
- Ermittlung des prüfungsrelevanten Artenspektrums: Reduktion von 369 in Bayern möglichen Arten auf 120 prüfungsrelevante Arten im Verfahrensgebiet Hopferau,
- Prüfung der Betroffenheit: bei Berücksichtigung der vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen Erfüllung von Verbotstatbeständen des § 42 BNatSchG für die Tagfalterart Maculinea nausithous nur bei einer Wegebaumaßnahme
Wichtige Daten und Besonderheiten
- Klassisches Normalverfahren nach § 1, 4, 37
- FlurbG in Kombination mit Unternehmensverfahren nach § 4 und 87 FlurbG;
- Größe des Verfahrensgebietes: 1.580 ha;
- Geplante Maßnahmen: überwiegend Wegebaumaßnahmen (insgesamt 24,4 km Aus- und Neubau)
Die Gefahr von Verbotstatbeständen führte bei einigen Wegebaumaßnahmen zu einer nachträglichen Veränderung der Wegeführung. Der Erhalt von struktur- und kräuterreichen Weg- oder Grabensäumen war für das Verfahrensgebiet Hopferau besonders wichtig.
Leistungen
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
- Wirkungsanalyse der geplanten Baumaßnahmen
- Kontrollbegehung und Habitatanalyse für die betroffene Tagfalterart Maculinea nausithous
Auftraggeber | Bereich „Zentrale Aufgaben" der Bayerischen Verwaltung für Ländliche Entwicklung, Sachgebiet „Landespflege und Landnutzung" |
Bearbeitungszeitraum | 2007 |
Untersuchungsraum | Bayern, Landkreis Ostallgäu, bei Füssen |
Auftragnehmer | ifuplan |
![]() |
Übersicht Projekte Umweltfolgenabschätzung | Übersicht Projekte Ländliche Entwicklung |