Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) zum Erhalt des Naturhaushaltes
Der Landschaftspflegerische Begleitplan stellt die Grundlage für den Vollzug der Eingriffsregelung nach §§ 13ff. BNatSchG dar. Die Eingriffsregelung hat zum Ziel, die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes auch außerhalb besonderer Schutzgebiete zu sichern und zu erhalten.
In einem Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) wird ermittelt, ob ein Vorhaben erhebliche Beeinträchtigungen der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder des Landschaftsbildes hervorrufen kann.
Der Begriff Naturhaushalt umfasst dabei die Schutzgüter
- Pflanzen/Tiere,
- Boden,
- Wasser,
- Luft und Klima
- sowie das Wirkungsgefüge zwischen ihnen.
Erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind vorrangig zu vermeiden. Sofern das nicht möglich ist, sind landschaftspflegerische Maßnahmen (Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Kompensationsmaßnahmen) zu ergreifen, die möglichst auf die betroffenen Werte und Funktionen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes Bezug nehmen.
Mit diesem Vorgehen wird ein auf alle Schutzgüter des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes bezogener, sowie ein flächendeckender Ansatz verfolgt.
Unsere Leistungen umfassen alle Arbeitsschritte und Inhalte eines Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP):
- Bestandserfassung und –bewertung einschließlich der erforderlichen Kartierungen
- Ermittlung und Bewertung der zu erwartenden Beeinträchtigungen
- Ableitung der Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung, zum Ausgleich und ggf. Ersatz
- Darstellung in Form eines Bestands- und Konfliktplans und eines Maßnahmenplans
Informieren Sie sich über Projekte von ifuplan im Kompetenzfeld Umweltfolgenabschätzung |