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FFH Verträglichkeitsstudie

FFH Veträglichkeitsstudie als Schutzinstrument für Natura 2000

Die Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung oder FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) ist das zentrale Schutzinstrument des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Sie dient dem Ziel, Verschlechterungen oder Störungen von Natura 2000-Gebieten zu verhindern und den günstigen Erhaltungszustand der gebietsrelevanten Lebensraumtypen und Arten sicherzustellen oder wiederherzustellen.


Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung ist erforderlich, wenn ein Natura 2000-Gebiet, also ein FFH-Gebiet oder ein europäisches Vogelschutzgebiet (SPA-Gebiet) von einem Vorhaben betroffen ist. Zunächst wird in einer vorgeschalteten sog. „FFH-Vorprüfung" oder „FFH-Verträglichkeitsabschätzung" abgeschätzt, ob das Vorhaben im konkreten Fall ein Natura 2000-Gebiet erheblich beeinträchtigen kann. Falls solche erhebliche Beeinträchtigungen nicht auszuschließen sind, ist eine FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) durchzuführen.


Der zu erstellende Fachbericht wird als FFH-Verträglichkeitsstudie bezeichnet. Neben den Wirkungen des Vorhabens werden auch mögliche kumulative Wirkungen durch andere Pläne oder Projekte im Bereich des jeweiligen Schutzgebietes berücksichtigt. Untersuchungsgegenstand ist das betroffene Natura-2000-Gebiet mit seinen Erhaltungszielen, d.h. Lebensraumtypen des Anhang I FFH-Richtlinie, Pflanzen- und Tierarten des Anhang II FFH-Richtlinie und Vogelarten des Anhang I oder Art. 4 (2) Vogelschutzrichtlinie.


Unsere Leistungen umfassen alle Schritte der FFH-Verträglichkeitsprüfung:

  • FFH-Vorprüfung / FFH-Verträglichkeitsabschätzung
  • Natura 2000- / FFH-Verträglichkeitsprüfung (einschl. der erforderlichen Kartierungen) sowie
  • Ausnahmeprüfung nach § 34 Abs. 3-5 BNatSchG mit Festlegung von Kohärenzsicherungsmaßnahmen, falls durch ein Vorhaben erhebliche Beeinträchtigungen anzunehmen sind

 

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