Landschaftspflegerische Ausführungsplanung –
Maßnahmenfläche N5 Verlegung des Tannenbaches
Aufgabenstellung
- Die zu bauende Straße überschüttet den Tannenbach, ein naturnahes Fließgewässer III. Ordnung, in zwei Abschnitten. Der Bach muss daher vor Beginn der Straßenbauarbeiten verlegt werden.
- Unmittelbar an den Bach grenzen naturschutzfachlich hochwertige Feucht- und Nasswiesen an, die für die Verlegung nur im unbedingt erforderlichen Maß überbaut werden dürfen, weshalb eine flächensparende und bestandsschonende Bauausführung geboten ist.
- Neugestaltung der Verlegungsstrecke mit unregelmäßiger Linienführung, Wiederandeckung abgeschobenen Oberbodens bzw. von Wiesensoden auf den Böschungsschultern sowie Pflanzung einzelner standortgerechter Feuchtgebüsche zur Beschattung des Wasserkörpers.
- Einbringung einzelner Störsteine und Versteinung im Bereich der Prallufer
- Eine Abdichtung der Gewässersohle ist aufgrund des anstehenden Lehmbodens nicht erforderlich
Wichtige Daten und Besonderheiten
- Begrenzter Baufeldumgriff durch angrenzende Feuchtwiesenbestände bzw. neuer Straßenkörper
- Wiederverwendung des Oberbodens
Leistungen
- Ausführungsplanung
- Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe
- Objektüberwachung
Auftraggeber | Autobahndirektion München |
Bearbeitungszeitraum | 2005 |
Untersuchungsraum | Gemeinde Hopferau, Landkreis Ostallgäu |
Auftragnehmer | ifuplan |
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