Wesentlich für die Vermeidung und Minderung von Beeinträchtigung sind effektive und gleichzeitig angemessene Maßnahmen. Wenn Beeinträchtigungen unvermeidbar sind ist die Entwicklung von zielorientierten und standortgemäßen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gesetzlich vorgeschrieben. Mit gut geplanten Maßnahmen können im Genehmigungsverfahren die nachteiligen Auswirkungen kompensiert, unter Umständen sogar insgesamt positive Entwicklungen erzielt werden. Nachdem Vorhaben zugelassen oder genehmigt sind, schließen sich üblicherweise weitere Planungsschritte an, die der Konkretisierung und Umsetzung von Maßnahmen dienen:
Daneben gibt es die Renaturierungsplanung als eigenständige Maßnahmenplanung, bei der es um die Wiederherstellung von Lebensräumen geht.
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Im Rahmen der Umweltbaubegleitung (UBB) überwachen und leiten wir kompetent alle naturschutzfachlichen Maßnahmen Ihrer Projekte.
Kontrollieren und Überwachen Sie Ihre Maßnahmen und erhalten Sie Planungssicherheit für laufende und künftige Vorhaben.