Umsetzung des Verkehrsprotokolls der Alpenkonvention. Beratung des Bundesverkehrsministeriums in der Arbeitsgruppe Verkehr der Alpenkonvention
Aufgabenstellung
Eine nachhaltige Mobilitätsentwicklung im Alpenraum ist ein wesentliches Anliegen der Alpenkonvention. Daher werden politische Zielsetzungen zum Verkehr in den Aussagen der Rahmenkonvention und ebenso in einem eigenen Verkehrsprotokoll formuliert.
Bereits seit 2009 unterstützt die Arbeitsgemeinschaft aus ifuplan, Institut für Umweltplanung und Raumentwicklung in München und dem Logistik Kompetenz Zentrum Prien GmbH (LKZ) das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) bei dessen Aufgaben im Rahmen der Alpenkonvention. Die Federführung des Vorhabens lag bei ifuplan. Mit Abschluss des deutschen Vorsitzes in der Alpenkonvention im Herbst 2016 hat auch die Arbeitsgruppe Verkehr der Alpenkonvention (Working Group Transport) neue Ergebnisse vorgelegt, die entsprechend dem Mandat der Arbeitsgruppe Verkehr nach der Alpenkonferenz 2014 in Turin drei Themenblöcke umfasst:
Umsetzung des Protokolls Verkehr der Alpenkonvention
Die Arbeiten umfassten vorbereitende Arbeiten zur Erstellung eines Referenzdokumentes zu Angebot und Nutzung von Verkehrsinfrastrukturen (Artikel 15 des Verkehrsprotokolls), Untersuchungen zur Umsetzung des Verursacherprinzips für Kosten im Straßengüterverkehr.
So wurde die Sammlung von Gute-Praxis-Beispielen zur Mobilität in peripheren Räumen und für die innerstädtische Logistik in Form einer Datenbank aufbereitet, die von interessierten Nutzern heruntergeladen werden kann.
In den letzten beiden Jahren befasste sich die Arbeitsgruppe darüber hinaus u.a. mit den Fragen der Kostenwahrheit des Güterverkehrs in den Alpen. Dazu wurde untersucht ob die im Zuge der europäischen Regelung erhobenen Mautkosten die tatsächlichen externen Kosten des Güterverkehrs, insbesondere in den Berggebieten, abdecken. Es wurde festgestellt, dass durch die derzeit die erhobenen Mautgebühren die tatsächlich verursachten Kosten nur teilweise abgebildet werden. Die europäische Mautregelung erfüllt damit die Anforderungen der Alpenkonvention in Artikel 14 des Verkehrsprotokolls nur unvollständig.
Aktivitäten im Bereich der Makroregionalen Strategie für die Alpen (EUSALP)
Im Rahmen der deutschen Präsidentschaft der Alpenkonvention entschloss sich das BMVI, einen neuen Impuls zur Umsetzung des Protokolls „Raumplanung und nachhaltige Entwicklung" zu setzen. Dazu wurde eine ad-hoc-Expertengruppe eingerichtet, zu der Vertreter der für Raumplanung zuständigen Experten aus den nationalen Ministerien aller Alpenländer eingeladen waren sowie eine Stakeholder-Konferenz in München ausgerichtet. Zur Öffentlichkeitsarbeit hat das BMVI eine Wanderausstellung zum Thema "Alpenraum der Zukunft"erstellt, die von Staatssekretär Bomba im Rahmen der Alpenwoche 2016 in Grassau der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. ifuplan unterstützte das BMVI inhaltlich bei diesen Beiträgen.
Leistungen
- Unterstützung bei Sitzungen der Arbeitsgruppe Verkehr und der ad-hoc-Expertengruppe
- Inhaltliche Vorbereitung und Dokumentation der Stakeholder-Konferenz
Links
- Dokumentation der Stakeholderkonferenz
- Diskussionspapier "Nachhaltige Raumentwicklung im Alpenraum"
- Ausstellung "Alpenraum der Zukunft"
- Arbeitsgruppe Verkehr der Alpenkonvention
- Webseite der Stakeholder-Konferenz
- Die Datenbank Gute Praxisbeispiele kann unter diesem Link als lauffähige Datenbank heruntergeladen werden.
- Weitere Informationen zu den Aktivitäten der Arbeitsgruppe Verkehr im Mandat 2015-2016
Auftraggeber | Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur |
Bearbeitungszeitraum | 2015-2016 |
Untersuchungsraum | Deutsches Alpenkonventionsgebiet |
Auftragnehmer | ifuplan / LKZ Prien GmbH |
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