Strategische Umweltprüfung (SUP)
Die Strategische Umweltprüfung (SUP) durchleuchtet bereits lange vor der Entscheidung über konkrete Einzelprojekte Strategien und Planungen hinsichtlich ihrer Umweltverträglichkeit. Daher wird die SUP bei wichtigen umweltbedeutsamen Planungsverfahren durchgeführt, zum Beispiel in der Bundesverkehrswegeplanung, der Raumordnungs- und Bauleitplanung oder bei Planungen im Bereich der Wasser- und Abfallwirtschaft, der Luftreinhaltung und des Lärmschutzes.
Die Strategische Umweltprüfung setzt somit früher an als die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Während die UVP erst bei der Zulassung umwelterheblicher Vorhaben zum Einsatz kommt, wird die SUP bereits auf der Planungsebene durchgeführt, weil wichtige umweltbedeutsame Weichenstellungen oft bereits im Rahmen vorlaufender Pläne und Programme getroffen werden.
Wegen des engen Sachzusammenhangs mit der UVP ist auch die SUP im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) geregelt.
Umweltbericht als zentrales Element der strategischen Umweltprüfung
Zentrales Element der SUP ist der Umweltbericht. In ihm werden die zu erwartenden Umweltauswirkungen des Plans oder Programms, sowie vernünftige Planungsalternativen beschrieben und bewertet. Wie bei der UVP sind auch hier Behörden und Öffentlichkeit zu beteiligen.
Unsere Leistungen umfassen alle gutachterlichen Schritte der Strategischen Umweltprüfung (SUP):
- Feststellung der SUP-Pflicht nach §§ 14a bis 14d UVPG
- Unterstützung im „Scoping“-Verfahren zur Festlegung des Untersuchungsrahmens nach § 14f UVPG
- Erarbeitung der Inhalte des Umweltberichts nach § 14g UVPG
- Fachliche Begleitung der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach §§ 14h bis 14k UVPG