Grünordnungsplanung

Der Grünordnungsplan (GOP) stellt die Belange von Natur und Landschaft für Teile eines Gemeindegebiets dar. Zielsetzungen sind unter anderem

  • Gesetzlich geschützte Biotope, andere hochwertige Naturschutzflächen und Grünflächen zu erhalten
  • Öffentliche, naturnahe Grünflächen und gestaltete Grünflächen für die Erholungsnutzung zu planen und neu zu gestalten
  • Attraktive Verbindungswege für Fußgänger und Radfahrer zu entwickeln
  • Ausgleichs- und Ersatzmaßmaßnahmen für Eingriffe zu in den Naturhaushalt zu entwickeln und zu planen
  • Teile von Gemeindegebieten durch die Entwicklung von Grünflächen zu gestalten,
  • ökologische Zielsetzungen der übergeordneten Planungsebenen (regionale, kommunale Ebene) in einem Teilgebiet konkret umzusetzen.

Die Aufgaben und Inhalte der Grünordnungspläne sind in § 9 BNatSchG, ihre Aufstellung in § 11 BNatSchG bzw. § 2 (1) Baugesetzbuch beschrieben. Nach Art.4 BayNatSchG sind Grünordnungspläne Bestandteile des Bebauungsplans (B-Plan), werden von der Gemeinde aufgestellt und vom Landratsamt genehmigt. Der Grünordnungsplan stellt somit die fachlichen Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen für die Ebene des Bebauungsplans dar und ist durch den Bebauungsplan für alle Bürgerinnen und Bürger verbindlich. Die Grünordnungspläne werden in der Regel im Maßstab 1 : 500 bis 1 : 1.000 dargestellt.

Zum Bebauungsplan ist auch eine Überprüfung der Umweltverträglichkeit (Umweltbericht) erforderlich, in der Auswirkungen der geplanten Bebauung auf die Umwelt, erforderliche Kompensationsmaßnahmen und Fragen des Artenschutzes untersucht werden. Gerade bei kleineren Bebauungsvorhaben ist eine Integration des Grünordnungsplans in den Umweltbericht häufig eine sinnvolle Vereinfachung.

Gerne übernehmen wir folgende Aufgaben für Sie:

  • Grundlagenerhebung zum Grünordnungsplan (Biotopkartierung nach Biotopwertliste, Artenerfassung)
  • Erarbeitung des Grünordnungsplans
  • Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan
  • Umweltbericht zum Bebauungsplan
  • Integration des Grünordnungsplans in den Umweltbericht zum Bebauungsplan
  • Eingriffs-Ausgleichsbilanz zum Grünordnungsplan