Integrierte Umweltprüfung
Zwischen den einzelnen umweltrelevanten Prüfpflichten gibt es viele Ähnlichkeiten und teilweise inhaltliche Überschneidungen, es existieren aber auch inhaltliche und rechtliche Unterschiede.
Zur Erfüllung der einzelnen Prüfpflichten werden in der Praxis meist separate Unterlagen für die einzelnen Prüfpflichten erarbeitet. Für ein Genehmigungs- oder Zulassungsverfahren können daher bis zu vier Fachbeiträge erforderlich sein:
- Umweltverträglichkeitsstudie
- Landschaftspflegerischer Begleitplan
- Fachbeitrag Artenschutzprüfung
- FFH-Verträglichkeitsstudie
Die Erstellung von mehreren Fachbeiträgen kann zu unnötigen Wiederholungen gleicher Sachverhalte, einer Mehrfachbearbeitung und somit auch zu erhöhten Kosten führen.
Bündelung von Prüfungen und Berichten
Bei allen unseren Planungen und Gutachten versuchen wir in Abstimmung mit den zuständigen Behörden, die verschiedenen Umweltprüfpflichten sowohl im Planungsablauf als auch bei der Berichtserstellung zu bündeln. Für die Ländliche Entwicklung in Bayern erarbeiteten wir so eine konkrete Vorgehensweise zur „Integrierten Umweltprüfung“.
Unser Ziel ist es, die entscheidungserheblichen Unterlagen aller umweltrelevanten Prüfpflichten so weit wie möglich zusammenzuführen und die Ergebnisse in einer einzigen Unterlage zu integrieren.
Dadurch ergeben sich folgende Vorteile:
- Mit der gemeinsamen Erarbeitung und zusammenhängenden Darstellung aller umweltbezogenen Prüfpflichten werden Doppelarbeiten bei der Bestands- und Vorhabensbeschreibung sowie bei der Ermittlung der zu erwartenden Umweltauswirkungen vermieden. Dies führt zu einer besseren Verständlichkeit und Akzeptanz, schlankeren Unterlagen sowie zur Reduzierung des Arbeitsaufwandes. Außerdem werden Risiken für Verfahrensfehler eher gesenkt, die Rechtssicherheit steigt damit insgesamt.
- Da alle Prüfpflichten gemeinsam behandelt werden, besteht die Möglichkeit einer koordinierten, umwelt- und flächenbezogenen Optimierung der Vorhabensplanung sowohl in Hinblick auf die zu ergreifenden Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen als auch auf die Kompensationsmaßnahmen.