Natura 2000 oder FFH-Verträglichkeitsprüfungen
Die Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung oder FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) ist das zentrale Schutzinstrument des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Sie dient dem Ziel, Verschlechterungen oder Störungen von Natura 2000-Gebieten zu verhindern und den günstigen Erhaltungszustand der gebietsrelevanten Lebensraumtypen und Arten sicherzustellen oder wiederherzustellen.
Eine FFH-VP ist erforderlich, wenn ein Natura 2000-Gebiet, das heißt ein Flora-Fauna-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet) oder ein europäisches Vogelschutzgebiet (SPA-Gebiet), von einem Vorhaben betroffen ist. Zunächst kann in einer vorgeschalteten sogenannten „FFH-Vorprüfung“ oder „FFH-Verträglichkeitsabschätzung“ abgeschätzt werden, ob das Vorhaben im konkreten Fall ein Natura 2000-Gebiet erheblich beeinträchtigen kann. Ist dies nicht mit Sicherheit auszuschließen, ist eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchzuführen.
Der zu erstellende Fachbericht wird als FFH-Verträglichkeitsstudie oder Natura 2000- Verträglichkeitsuntersuchung bezeichnet. Neben den Wirkungen des Vorhabens werden auch mögliche kumulative Wirkungen durch andere Pläne oder Projekte im Bereich des jeweiligen Schutzgebietes berücksichtigt. Untersuchungsgegenstand ist das betroffene Natura 2000-Gebiet mit seinen Erhaltungszielen, das heißt Lebensraumtypen des Anhang I FFH-Richtlinie, Pflanzen- und Tierarten des Anhang II FFH-Richtlinie und Vogelarten des Anhang I oder Art. 4 (2) Vogelschutzrichtlinie.
Unsere Leistungen umfassen alle Schritte der FFH-Verträglichkeitsprüfung:
- FFH-Vorprüfung / FFH-Verträglichkeitsabschätzung
- Natura 2000- / FFH-Verträglichkeitsprüfung (einschließlich der erforderlichen Kartierungen)
- Ausnahmeprüfung nach § 34 Abs. 3-5 BNatSchG mit Festlegung von Kohärenzsicherungsmaßnahmen, falls durch ein Vorhaben erhebliche Beeinträchtigungen anzunehmen sind