Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
Vor der Erteilung der Genehmigung ist für bestimmte, umweltrelevante Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen. Die rechtliche Grundlage bildet das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
Im Mittelpunkt der Umweltverträglichkeitsprüfung steht der Umweltvorsorgegedanke. Dies bedeutet, dass bei allen umweltrelevanten Maßnahmen bzw. Planungen, die von staatlicher oder privater Seite ausgehen, Umweltbelastungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt ermittelt und bewertet werden sollen.
Durch die UVP wird festgestellt, wie sich ein Vorhaben auswirkt auf Menschen und deren Gesundheit; auf Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt; auf Boden, Wasser, Luft; auf das Klima, die Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie auf die Wechselwirkungen zwischen diesen Schutzgütern.
Im abschliessenden Bericht, der sogenannten Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) bzw. Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) werden diese Auswirkungen detailliert beschrieben.
Die Schutzgüter des UVPG sind daher umfassender als die der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (siehe Landschaftspflegerische Begleitplanung). Zu dieser Umweltverträglichkeitsstudie und Umweltverträglichkeitsuntersuchung können die Öffentlichkeit, fachlich betroffene Behörden und BürgerInnen Stellung nehmen.
Die Behörde, die für die Zulassung eines Projektes zuständig ist, hat die Aufgabe, die Informationen und Stellungnahmen zu bewerten und die Ergebnisse der UVP bei ihrer Entscheidung über die Zulassung eines Projektes zu berücksichtigen.
Unsere Leistungen umfassen alle gutachterlichen Arbeitsschritte der UVP:
- die Feststellung der UVP-Pflicht nach § 3a UVPG (sog. „Screening“ oder UVP-Vorprüfung)
- Unterstützung im „Scoping“-Verfahren zur Festlegung der Untersuchungsrahmens
- Erstellung der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) / Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU)