Kommunale Wärmeplanung

Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) verpflichtet Kommunen mit einer Einwohnerzahl unter 100.000 (am Stichtag 01.01.2024) zur Erstellung eines Kommunalen Wärmeplans bis zum 30.06.2028. Ziel des Gesetzes ist es, die Umstellung auf eine treibhausgasneutrale Wärme- und Kälte-Versorgung voranzutreiben. Kommunen können die Erfüllung dieser Pflicht mit der Ausgestaltung effizienter Wärmenetze, Maßnahmen der „Energetischen Stadtsanierung“, Schwammstadtelementen oder ähnlichen Maßnahmen zur Klimawandelanpassung kombinieren. So können sie ihre Resilienz gegenüber Klimawandelfolgen stärken, die Lebensqualität ihrer Bürger*innen nachhaltig verbessern und dabei von entsprechenden Förderprogrammen profitieren.

Realisierung einer Kommunalen Wärmeplanung mit ifuplan

Gestalten Sie mit Ihrer Kommune die Wärmewende mit – Wir begleiten Sie von der Erstberatung bis zur Fertigstellung eines zukunftsfähigen Kommunalen Wärmeplans 

Zusammen mit unserer Kooperationspartnerin Cornelia Jacobsen energy consult GmbH unterstützen wir Sie gerne bei der Informationsgewinnung, der Wahl der Verfahrensart und der Durchführung des verkürzten Verfahrens, des vereinfachten Verfahrens oder der „Kleinen Wärmeplanung“ (bislang nur im Entwurf der Novellierung des WPG vorgesehen) .

Besonderen Wert legen wir dabei auf einen integrativen Ansatz, der nicht nur die gesetzlichen Mindestanforderungen der kommunalen Wärmeplanung erfüllt, sondern stets Synergieeffekte mit anderen Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsmaßnahmen und deren Fördermöglichkeiten mitdenkt.

Kommen Sie bei Interesse gerne auf uns zu!

Im Rahmen einer Erstberatung beantworten wir Ihre Fragen zu folgenden Themen und unterstützen Sie bei der Entscheidung für Ihren Weg zum Kommunalen Wärmeplan:

  • Möglichkeiten/Potenziale der KWP für Ihre Kommune
  • Fördermöglichkeiten
  • Verfahren
  • (Bürger-)Beteiligung

Sollten Sie sich bereits für eine Verfahrensart entschieden haben, erstellen wir Ihnen gerne ein Angebot für ein maßgeschneidertes Leistungspaket.

Unsere Leistungen umfassen

  • Information und Erstberatung zu den gesetzlichen Grundlagen
  • Gemeinsame Interpretation Ihres gemeindespezifischen Kurzgutachtens über den Stand der Wärmeversorgung des Bayerischen Wirtschaftsministeriums zur Ableitung von Handlungsoptionen
  • Bestands- und Potenzialanalysen
  • Erarbeitung von Maßnahmenvorschlägen
  • Prüfung der möglichen Kombination mit anderen Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsmaßnahmen (z.B. Grün-Blaue-Infrastruktur) und deren Fördermöglichkeit