Genehmigungsverfahren
Planfeststellungsverfahren, Bebauungsplan- oder Flächennutzungsplanverfahren, wasserrechtliches oder bergrechtliches
Genehmigungsverfahren, die Liste möglicher Verfahren ist lang.
Genehmigungsverfahren
Planfeststellungsverfahren, Bebauungsplan- oder Flächennutzungsplanverfahren, wasserrechtliches oder bergrechtliches Genehmigungsverfahren, die Liste möglicher Verfahren ist lang. In den meisten Fällen werden nach Abschluss der Planungsarbeiten die Ergebnisse der Planung öffentlich ausgelegt und betroffenen Trägern öffentlicher Belange und betroffenen Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit für Stellungnahmen gegeben. Dies ist ein wichtiger Schritt, um den Planungsprozess zu kommunizieren und transparent zu machen und Beteiligungsmöglichkeiten zu schaffen. Inzwischen richtet sich ein zunehmend hohes Interesse auch auf die Planungsaussagen zur Betroffenheit von Natur und Umwelt in der
- Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP),
- landschaftspflegerischen Begleitplanung (LBP),
- Artenschutzprüfung oder
- FFH-Verträglichkeitsprüfung.
Bürgerbeteiligungen oder Moderationen können als weitere Schritte diese formalen Beteiligungsmöglichkeiten ergänzen und sind als vertrauensbildende Maßnahmen bei konfliktlastigen Planungen oder in Räumen mit sehr unterschiedlichen Interessenslagen zu empfehlen.
Die Einwendungen von institutionellen Trägern wie auch von Bürgerinnen und Bürgern müssen ernsthaft geprüft und beantwortet werden. Manchmal handelt es sich um Verständnisfragen, die leicht aufgeklärt werden können. In anderen Fällen werden individuelle Interessen vorgebracht, deren Berechtigung vor der geltenden Gesetzeslage geprüft werden muss. Schließlich kann durch eine externe Sichtweise auch eine andere Lösung angeregt werden, die im Planungsprozess nicht ausreichend berücksichtigt wurde oder deren Bedeutung für die Betroffenen unterschätzt wurde.
Über die schriftliche Beantwortung solcher Einwendungen hinaus wird meist die Gelegenheit eingeräumt in einem Erörterungs- oder Beratungstermin die Fragen und Bedenken mündlich vorzubringen. Sofern seitens der Einwendungsträger kein Einverständnis mit dem Planungsbeschluss erzielt wird, besteht die Möglichkeit gegen diesen Beschluss Klage zu erheben und die Richtigkeit des Beschlusses gerichtlich klären zu lassen.
Gerne unterstützen wir Sie in Ihrem Projekt mit folgenden Leistungen:
- Sichtung, Gliederung und Beantwortung von Einwendungen zum Genehmigungsverfahren
- Begleitung im Erörterungstermin oder mündlicher Beratung zu Genehmigungsverfahren
- Kommentierung und Interpretation von Klageschriften
- Begleitung in Verwaltungsgerichtsverfahren