Im April 2024 genehmigte die Bundesnetzagentur (BNetzA) im Abschnitt D3b des Vorhabens „SuedOstLink“ (SOL) den Bau von Gleichstrom- und Wechselstrom-Erdkabeln sowie den Bau des zugehörigen Konverters zum Vorhaben Nr. 5 des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG).

Der notwendige zweite Konverter zum Vorhaben Nr. 5a befand sich zu diesem Zeitpunkt noch in einer sehr frühen Entwurfsphase und konnte nicht mitgenehmigt werden. Die Planungen und das Genehmigungsverfahren wurden inzwischen abgeschlossen, so dass durch einen Planergänzungsbeschluss der BNetzA (vom 20. November 2025) für den zweiten Konverter am Standort ISAR das Baurecht erteilt wurde.

Auch an diesem Verfahren war ifuplan als federführendes Mitglied der ARGE SOL Umwelt Süd beteiligt und für die Erstellung der natur- und umweltschutzfachlichen Genehmigungsunterlagen verantwortlich.

Nach aktuellem Stand geht das Vorhaben Nr. 5 im Jahr 2027 und das Vorhaben Nr. 5a im Jahr 2030 in Betrieb. Mit der Inbetriebnahme wird Strom aus erneuerbaren Energien von Nord- und Ostdeutschland nach Bayern transportiert und damit die Energiewende in Deutschland Realität.

Bildrechte: ifuplan, SOL-Konverter Vorhaben 5 (im Bau), Landkreis Landshut