SuedOstLink Abschnitt D3b (525/380 kV Erdkabel und Konverter): Erstellung der Umweltunterlagen zum Planfeststellungsverfahren

Beschreibung
Bei dem Gesamtvorhaben SuedOstLink (SOL) handelt es sich um eine geplante Gleichstromverbindung zwischen den Netzverknüpfungspunkten „Wolmirstedt“ (Sachsen-Anhalt) bzw. „Klein Rogahn“ (Mecklenburg-Vorpommern) und „Isar“ bei Landshut (Bayern). Der SOL wird bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) unter den Vorhabennummer 5 und 5a des Bundesbedarfsgesetzes geführt. Die Höchstspannungsgleichstrom-Übertragungs (HGÜ)-Leitung soll als Erdkabel ausgeführt werden.
Auftraggeber: | TenneT TSO GmbH (Bayreuth) |
Bearbeitungszeitraum: | 2018 – 2024 |
Untersuchungsraum: | Bayern: Landkreis Landshut |
Auftragnehmer | ARGE SOL UMWELT SÜD: Arcadis Germany GmbH, IBL Umweltplanung GmbH, planungsgrupe grün GmbH, TNL Energie GmbH und ifuplan GmbH & Co. KG (Projektleitung Abschnitt D3b) |
Der SuedOstLink soll die Regionen, in denen große Mengen Windenergie erzeugt werden, mit den Lastschwerpunkten im Süden Deutschlands verbinden und Netzengpässe vermeiden. Umgekehrt kann so auch Solarstrom aus Bayern in den Norden Deutschlands transportiert werden.
Das Vorhaben wird von den Übertragungsnetzbetreibern TenneT und 50Hertz gemeinsam geplant und ist im Vorhaben 5 in neun Planfeststellungsabschnitte (A1 bis D3b) und im Vorhaben 5a in elf Planfeststellungsabschnitte (A1 bis F) unterteilt. Der Planfeststellungsabschnitt D3b markiert das südliche Ende der geplanten Leitung und verläuft von der Autobahn A92 (München – Deggendorf) bis zur Schaltanlage ISAR (Landkreis Landshut).
Wichtige Daten und Besonderheiten
- Länge des Abschnitts: ca. 2 km
- 2 Konverter-Anlagen
- Art der Leitung (bis zum Konverter): Gleichstrom-Erdkabel (2 x 2 Erdkabel)
- Art der Leitung (ab Konverter): Wechselstrom-Erdkabel (2 x 6 Erdkabel)
- Übertragungsleistung: 4 GW, 525 kV (Gleichstrom) bzw. 380 kV (Wechselstrom)
- Planfeststellungsverfahren gemäß § 18ff. Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG)
Leistungen
- Erstellung der Anträge auf Planfeststellung nach § 19 NABEG
- Fachliche Begleitung der Antragskonferenz nach § 20 NABEG
- Durchführung einer Biotop- und Nutzungstypenkartierung
- Abschnittsübergreifende Fachkoordinationen für die Themenbereiche LandschaftspflegerischerBegleitplan (LBP) und Kompensation
- Methodenentwicklung für Alternativenvergleiche
- Unterlagenerstellung nach § 21 NABEG
- UVP-Bericht inkl. Alternativenvergleiche
- Natura 2000-Vorprüfungen und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung für FFH- und EU-Vogelschutzgebiete
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB)
- Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)
- Naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen und Befreiungen
- Unterstützung bei Organisation und Durchführung der formellen und informellen Öffentlichkeitsbeteiligung
- Bearbeitung von Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen der formellen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie fachliche Begleitung des Erörterungstermins (Anhörungsverfahren nach § 22NABEG)
- Erstellung von Unterlagen für zwei Deckblattverfahren (Planänderung während des laufendenPlanfeststellungsverfahrens)
Aktueller Stand
Am 11. Dezember 2023 vollzogen Ministerpräsident Dr. Markus Söder, Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger, Dieter Janecek (Koordinator der Bundesregierung für die maritime Wirtschaft und Tourismus) und Tim Meyerjürgens (COO TenneT) die symbolische Baustelleneröffnung, indem zwei Erdkabelsegmente zusammengeführt und anschließend von den Beteiligten unterschrieben wurden. Damit begann am zukünftigen Konvertergelände im Abschnitt D3b der Bau des ersten Konverters und der AC-Erdkabel-Anbindungsleitung zwischen Konverter und der Schaltanlage Isar. Es handelt sich um einen von der BNetzA genehmigten vorzeitigen Baubeginn nach § 44c EnWG.
Für den Abschnitt D3b stellte am 29. April 2024 die Bundesnetzagentur den Plan fest und veröffentlichte im Anschluss den Planfeststellungsbeschluss. Dies ist der erste Planfeststellungsbeschluss für einen Abschnitt des SuedOstLink. Damit endete nach fast fünjähriger Planungsphase das Planfeststellungsverfahren für den Abschnitt D3b. An allen Verfahrensschritten war ifuplan als federführendes Mitglied für den Abschnitt D3b der ARGE SOL Umwelt Süd beteiligt.
Mit dem Planfeststellungsbeschluss für Abschnitt D3b ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zur Verbesserung der Stromübertragung zwischen den nordöstlichen Bundesländern und Bayern und damit der Energiewende in Deutschland vollzogen.