SuedOstLink Abschnitt D3a (525 kV Erdkabel): Erstellung der Umweltunterlagen zum Planfeststellungsverfahren

SuedOstLink SOL Abschnitt D3a

Beschreibung

Bei dem Gesamtvorhaben SuedOstLink (SOL) handelt es sich um eine geplante Gleichstromverbindung zwischen den Netzverknüpfungspunkten „Wolmirstedt“ (Sachsen-Anhalt) bzw. „Klein Rogahn“ (Mecklenburg-Vorpommern) und „Isar“ bei Landshut (Bayern). Der SOL wird bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) unter den Vorhabennummer 5 und 5a des Bundesbedarfsgesetzes geführt. Die Höchstspannungsgleichstrom-Übertragungs (HGÜ)-Leitung soll als Erdkabel ausgeführt werden.

Auftraggeber: TenneT TSO GmbH (Bayreuth)
Bearbeitungszeitraum: 2018 – 2024
Untersuchungsraum: Bayern: Landkreis Landshut
Auftragnehmer ARGE SOL UMWELT SÜD: Arcadis Germany GmbH, IBL Umweltplanung GmbH, planungsgruppe
grün GmbH, TNL Energie GmbH und ifuplan GmbH & Co. KG (Projektleitung Abschnitt D3a)

Der SuedOstLink soll die Regionen, in denen große Mengen Windenergie erzeugt werden, mit den Lastschwerpunkten im Süden Deutschlands verbinden und Netzengpässe vermeiden. Umgekehrt kann so auch Solarstrom aus Bayern in den Norden Deutschlands transportiert werden.

Das Vorhaben wird von den Übertragungsnetzbetreibern TenneT und 50Hertz gemeinsam geplant und ist im Vorhaben 5 in neun Planfeststellungsabschnitte (A1 bis D3b) und im Vorhaben 5a in elf Planfeststellungsabschnitte (A1 bis F) unterteilt. Der Planfeststellungsabschnitt D3a erstreckt sich dabei von der Gemeinde Pfatter im Lkr. Regensburg bis zur Autobahn A92 (München – Deggendorf) nördlich der Schaltanlage ISAR (Lkr. Landshut).

Wichtige Daten und Besonderheiten

  • Länge des Abschnitts: ca. 45 km
  • Art der Leitung: Gleichstrom-Erdkabel (2 x 2 Erdkabel)
  • Übertragungsleistung: 4 GW, 525 kV (Gleichstrom)
  • Planfeststellungsverfahren gemäß § 18ff. Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG)

Leistungen

  • Erstellung der Anträge auf Planfeststellung nach § 19 NABEG
  • Fachliche Begleitung der Antragskonferenz nach § 20 NABEG
  • Durchführung einer Biotop- und Nutzungstypenkartierung
  • Abschnittsübergreifende Fachkoordinationen für die Themenbereiche Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) und Kompensation
  • Methodenentwicklung für Alternativenvergleiche
  • Unterlagenerstellung nach § 21 NABEG:
    o UVP-Bericht inkl. Alternativenvergleiche
    o Natura 2000-Vorprüfungen und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchungen für FFH und EU-Vogelschutzgebiete
    o Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB)
    o Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)
    o Naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen und Befreiungen
  • Unterstützung bei Organisation und Durchführung der formellen und informellen Öffentlichkeitsbeteiligung
  • Bearbeitung von Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen der formellen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie fachliche Begleitung des Erörterungstermins (Anhörungsverfahren nach § 22 NABEG)
  • Erstellung von Unterlagen für ein Deckblattverfahren (Planänderung während des laufenden Planfeststellungsverfahrens)

Projektverlauf

Die Genehmigungsunterlagen gemäß § 21 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) wurden am 31. August 2023 bei der Genehmigungsbehörde Bundesnetzagentur (BNetzA) eingereicht. Nach der Bestätigung der Vollständigkeit wurden die Unterlagen auf der Webseite der BNetzA veröffentlicht. Hierzu konnten bis zum 15.12.2023 Einwendungen von Privaten und Vereinigungen sowie Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange eingereicht werden. ifuplan bearbeitete und erwiderte diese zusammen mit der ARGE SOL Umwelt Süd und in Abstimmung mit TenneT. Die Erwiderungen wurden den Beteiligten von der BNetzA auf Anfrage vor dem Erörterungstermin zur Verfügung gestellt.

Beim nicht-öffentlichen Erörterungstermin am 17. April 2024 im Jahnstadion Regensburg konnten Einwender und Stellungnehmer ihre Bedenken direkt mit der BNetzA und der Vorhabensträgerin erörtern.
Für den Abschnitt D3a stellte am 19. Dezember 2024 die Bundesnetzagentur den Plan fest und veröffentlichte im Anschluss den Planfeststellungsbeschluss. Dies ist der vierte Planfeststellungsbeschluss eines Abschnitts des SuedOstLink in Bayern. Damit endete nach fast fünfjähriger Planungsphase das Planfeststellungsverfahren für den Abschnitt D3a. An allen Verfahrensschritten war ifuplan als federführendes Mitglied für den Abschnitt D3a der ARGE SOL Umwelt Süd beteiligt.

Mit dem Planfeststellungsbeschluss für Abschnitt D3a ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zur Verbesserung der Stromübertragung zwischen den nordöstlichen Bundesländern und Bayern und damit der Energiewende in Deutschland vollzogen.