Stuttgart 21, PfA 1.3b: Flughafenanbindung – Gäubahnführung
Aufgabenstellung
- Anbindung der bestehenden Bahntrasse aus Vaihingen über Leinfelden-Echterdingen zum Flughafen, über ein Tunnelbauwerk an die Neubaustrecke, Ausbau der Bestandstrecke, sowie Anbindung der Gäubahn über die sogenannte Rohrer Kurve.
- Die Baumaßnahme umfasst ober- und unterirdische Streckenabschnitte sowie die Ertüchtigung der Bestandsstrecke durch Leinfelden-Echterdingen und den Neubau eines 0,8 km langen Streckenabschnittes im Wald südlich von Stuttgart-Rohr.
Hauptauftraggeber: | Obermeyer Planen + Beraten |
Bearbeitungszeitraum: | Seit 2008, bei ifuplan seit 2011 |
Untersuchungsraum: | Baden-Württemberg: Stuttgart Flughafen- und Messebereich / BAB8, Leinfelden-Echterdingen, Stuttgart-Rohr |
Auftragnehmer: | ifuplan mit GÖG |
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- UVS: Beurteilung der vorhabenspezifischen Auswirkungen auf die Schutzgüter nach UVPG, insbesondere Beurteilung der Auswirkungen der oberirdischen Trassenabschnitte sowie der Bereitstellungsflächen.
- LBP: Ermittlung des Bedarfs an Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Eingriffe in den Naturhaushalt und Entwicklung eines Maßnahmenkonzeptes mit Schwerpunkt landschafts- und naturverträglichen Einbindung der Trasse sowie der Baustelleneinrichtungsflächen.
- FFH-VorP: Prüfung, ob das Vorhaben zu erheblichen Beeinträchtigungen eines Natura 2000-Gebietes führen kann.
- Der Fachbericht Fauna sowie saP wird durch die Gruppe für ökologische Gutachten (GÖG) bearbeitet.
Wichtige Daten und Besonderheiten
- Untersuchungsgebiet insgesamt ca. 1.200 ha (PfA 1.3a und b)
- Ca. 1,7 km Trasse ober- und unterirdisch in der Rohrer Kurve, streckenweiser Ausbau über ca. 5,8 km sowie ca. 2,3 km zumeist im Tunnelbauwerk verlaufend der Anschluss über die Flughafenkurve
- Im westlichen Bereich bei der Rohrer Kurve befindet sich das Vorhaben komplett im Wald; das Gebiet wird zur Naherholung genutzt.
- Schutzmaßnahmen zum Erhalt bedeutsamer Naturdenkmäler und Kulturgüter von hoher Bedeutung für die Naherholung sind geplant (z.B. „Silchereiche“)
- Spezielle Maßnahmen zur Sicherung der ökologischen Funktion der Lebensstätten von Vogelarten, Fledermäusen, Reptilien und Amphibien sowie Käferarten unter dem Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes sowie der europäischen FFH-Richtlinie sind vorgesehen.
Leistungen
- Kartierung, Überprüfung und Bewertung von Biotoptypen und Nutzungstypen nach ÖKVO Baden-Württemberg
- Umweltverträglichkeitsstudie (UVS)
- Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)
- FFH-Vorprüfung (FFH-VorP)
- Einwendungsbearbeitung und Beteiligung
- Informationsveranstaltungen und Teilnahme an Erörterungsterminen
- Tekturen und Planänderungsverfahren
- Datenaufbereitung und –pflege für das FINK-Portal
- Zuarbeit zur Erstellung der Entwurfsplanung (Teilentwurfshefte)
- Begleitende Gutachten und Variantenuntersuchungen