Stuttgart 21, PfA 1.3b: Flughafenanbindung – Gäubahnführung

Aufgabenstellung

  • Anbindung der bestehenden Bahntrasse aus Vaihingen über Leinfelden-Echterdingen zum Flughafen, über ein Tunnelbauwerk an die Neubaustrecke, Ausbau der Bestandstrecke, sowie Anbindung der Gäubahn über die sogenannte Rohrer Kurve.
  • Die Baumaßnahme umfasst ober- und unterirdische Streckenabschnitte sowie die Ertüchtigung der Bestandsstrecke durch Leinfelden-Echterdingen und den Neubau eines 0,8 km langen Streckenabschnittes im Wald südlich von Stuttgart-Rohr.
Hauptauftraggeber: Obermeyer Planen + Beraten
Bearbeitungszeitraum: Seit 2008, bei ifuplan seit 2011
Untersuchungsraum: Baden-Württemberg: Stuttgart Flughafen- und Messebereich / BAB8, Leinfelden-Echterdingen, Stuttgart-Rohr
Auftragnehmer: ifuplan mit GÖG
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  • UVS: Beurteilung der vorhabenspezifischen Auswirkungen auf die Schutzgüter nach UVPG, insbesondere Beurteilung der Auswirkungen der oberirdischen Trassenabschnitte sowie der Bereitstellungsflächen.
  • LBP: Ermittlung des Bedarfs an Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Eingriffe in den Naturhaushalt und Entwicklung eines Maßnahmenkonzeptes mit Schwerpunkt landschafts- und naturverträglichen Einbindung der Trasse sowie der Baustelleneinrichtungsflächen.
  • FFH-VorP: Prüfung, ob das Vorhaben zu erheblichen Beeinträchtigungen eines Natura 2000-Gebietes führen kann.
  • Der Fachbericht Fauna sowie saP wird durch die Gruppe für ökologische Gutachten (GÖG) bearbeitet.

Wichtige Daten und Besonderheiten

  • Untersuchungsgebiet insgesamt ca. 1.200 ha (PfA 1.3a und b)
  • Ca. 1,7 km Trasse ober- und unterirdisch in der Rohrer Kurve, streckenweiser Ausbau über ca. 5,8 km sowie ca. 2,3 km zumeist im Tunnelbauwerk verlaufend der Anschluss über die Flughafenkurve
  • Im westlichen Bereich bei der Rohrer Kurve befindet sich das Vorhaben komplett im Wald; das Gebiet wird zur Naherholung genutzt.
  • Schutzmaßnahmen zum Erhalt bedeutsamer Naturdenkmäler und Kulturgüter von hoher Bedeutung für die Naherholung sind geplant (z.B. „Silchereiche“)
  • Spezielle Maßnahmen zur Sicherung der ökologischen Funktion der Lebensstätten von Vogelarten, Fledermäusen, Reptilien und Amphibien sowie Käferarten unter dem Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes sowie der europäischen FFH-Richtlinie sind vorgesehen.

Leistungen

  • Kartierung, Überprüfung und Bewertung von Biotoptypen und Nutzungstypen nach ÖKVO Baden-Württemberg
  • Umweltverträglichkeitsstudie (UVS)
  • Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)
  • FFH-Vorprüfung (FFH-VorP)
  • Einwendungsbearbeitung und Beteiligung
  • Informationsveranstaltungen und Teilnahme an Erörterungsterminen
  • Tekturen und Planänderungsverfahren
  • Datenaufbereitung und –pflege für das FINK-Portal
  • Zuarbeit zur Erstellung der Entwurfsplanung (Teilentwurfshefte)
  • Begleitende Gutachten und Variantenuntersuchungen