Stuttgart 21, PfA 1.3a: Flughafenanbindung – Neubaustrecke mit Station NBS

Aufgabenstellung

  • Neubau eines Teilstückes der Schnellfahrstrecke Stuttgart-Ulm entlang der BAB8 im Bereich des Flughafen Stuttgarts sowie des Messegeländes. Teil des Vorhabens ist die Anbindung einer neuen Haltestelle „Neubaustrecke“ für den Fern- und Regionalverkehr über den Flughafentunnel an Messe und Flughafen.
Hauptauftraggeber: Obermeyer Planen + Beraten
Bearbeitungszeitraum: Seit 2008, bei ifuplan seit 2011
Untersuchungsraum: Baden-Württemberg: Stuttgart Flughafen- und Messebereich / BAB8
Auftragnehmer: ifuplan mit GÖG
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  • Die Baumaßnahme umfasst ober- und unterirdische Streckenabschnitte auf zumeist landwirtschaftlichen Flächen des Filderbereichs
  • UVS: Beurteilung der vorhabenspezifischen Auswirkungen auf die Schutzgüter nach UVPG, insbesondere Beurteilung der Auswirkungen der oberirdischen Trassenabschnitte sowie der Bereitstellungsflächen.
  • LBP: Ermittlung des Bedarfs an Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Eingriffe in den Naturhaushalt und Entwicklung eines Maßnahmenkonzeptes mit Schwerpunkt landschafts- und naturverträglichen Einbindung der Trasse sowie der Baustelleneinrichtungsflächen.
  • FFH-VorP: Prüfung, ob das Vorhaben zu erheblichen Beeinträchtigungen eines Natura 2000-Gebietes führen kann.
  • Fachbericht Fauna sowie saP wurde durch die Gruppe für ökologische Gutachten (GÖG) bearbeitet.

Wichtige Daten und Besonderheiten

  • Untersuchungsgebiet insgesamt ca. 1.200 ha (PfA 1.3a und b)
  • Ca. 5,2 km oberirdische Trasse sowie ca. 2,1 km Tunnelbauwerk
  • Im Zuge der Baumaßnahmen muss der Autobahnanschluss Plieningen verlegt umgestaltet werden.
  • Im Osten des Untersuchungsraumes verläuft die Trasse über landwirtschaftlich genutzte Flächen, die auch zur Naherholung genutzt werden.
  • Schutzmaßnahmen zum Erhalt bedeutsamer Naturdenkmäler und Kulturgüter von hoher Bedeutung für die Naherholung sind geplant (z.B. Langwieser See)
  • Spezielle Maßnahmen zur Sicherung der ökologischen Funktion der Lebensstätten von Vogelarten, Fledermäusen, Reptilien und Amphibien sowie Käferarten unter dem Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes sowie der europäischen FFH-Richtlinie sind vorgesehen

Leistungen

  • Kartierung, Überprüfung und Bewertung von Biotoptypen und Nutzungstypen nach ÖKVO Baden-Württemberg
  • Umweltverträglichkeitsstudie (UVS)
  • Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)
  • FFH-Vorprüfung (FFH-VorP)
  • Einwendungsbearbeitung und Beteiligung
  • Informationsveranstaltungen und Teilnahme an Erörterungsterminen
  • Tekturen und Planänderungsverfahren
  • Datenaufbereitung und –pflege für das FINK-Portal
  • Zuarbeit Wasserrechtlicher Antrag bezüglich vorgezogener Maßnahmen
  • Zuarbeit zur Erstellung der Entwurfsplanung (Teilentwurfshefte)
  • Zuarbeit zur Erstellung der Vergabeunterlagen
  • Begleitung des Baus bezüglich Rückfragen zur Planung durch den AN Bau