Stuttgart 21, PfA 1.3a: Flughafenanbindung – Neubaustrecke mit Station NBS
Aufgabenstellung
- Neubau eines Teilstückes der Schnellfahrstrecke Stuttgart-Ulm entlang der BAB8 im Bereich des Flughafen Stuttgarts sowie des Messegeländes. Teil des Vorhabens ist die Anbindung einer neuen Haltestelle „Neubaustrecke“ für den Fern- und Regionalverkehr über den Flughafentunnel an Messe und Flughafen.
Hauptauftraggeber: | Obermeyer Planen + Beraten |
Bearbeitungszeitraum: | Seit 2008, bei ifuplan seit 2011 |
Untersuchungsraum: | Baden-Württemberg: Stuttgart Flughafen- und Messebereich / BAB8 |
Auftragnehmer: | ifuplan mit GÖG |
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- Die Baumaßnahme umfasst ober- und unterirdische Streckenabschnitte auf zumeist landwirtschaftlichen Flächen des Filderbereichs
- UVS: Beurteilung der vorhabenspezifischen Auswirkungen auf die Schutzgüter nach UVPG, insbesondere Beurteilung der Auswirkungen der oberirdischen Trassenabschnitte sowie der Bereitstellungsflächen.
- LBP: Ermittlung des Bedarfs an Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Eingriffe in den Naturhaushalt und Entwicklung eines Maßnahmenkonzeptes mit Schwerpunkt landschafts- und naturverträglichen Einbindung der Trasse sowie der Baustelleneinrichtungsflächen.
- FFH-VorP: Prüfung, ob das Vorhaben zu erheblichen Beeinträchtigungen eines Natura 2000-Gebietes führen kann.
- Fachbericht Fauna sowie saP wurde durch die Gruppe für ökologische Gutachten (GÖG) bearbeitet.
Wichtige Daten und Besonderheiten
- Untersuchungsgebiet insgesamt ca. 1.200 ha (PfA 1.3a und b)
- Ca. 5,2 km oberirdische Trasse sowie ca. 2,1 km Tunnelbauwerk
- Im Zuge der Baumaßnahmen muss der Autobahnanschluss Plieningen verlegt umgestaltet werden.
- Im Osten des Untersuchungsraumes verläuft die Trasse über landwirtschaftlich genutzte Flächen, die auch zur Naherholung genutzt werden.
- Schutzmaßnahmen zum Erhalt bedeutsamer Naturdenkmäler und Kulturgüter von hoher Bedeutung für die Naherholung sind geplant (z.B. Langwieser See)
- Spezielle Maßnahmen zur Sicherung der ökologischen Funktion der Lebensstätten von Vogelarten, Fledermäusen, Reptilien und Amphibien sowie Käferarten unter dem Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes sowie der europäischen FFH-Richtlinie sind vorgesehen
Leistungen
- Kartierung, Überprüfung und Bewertung von Biotoptypen und Nutzungstypen nach ÖKVO Baden-Württemberg
- Umweltverträglichkeitsstudie (UVS)
- Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)
- FFH-Vorprüfung (FFH-VorP)
- Einwendungsbearbeitung und Beteiligung
- Informationsveranstaltungen und Teilnahme an Erörterungsterminen
- Tekturen und Planänderungsverfahren
- Datenaufbereitung und –pflege für das FINK-Portal
- Zuarbeit Wasserrechtlicher Antrag bezüglich vorgezogener Maßnahmen
- Zuarbeit zur Erstellung der Entwurfsplanung (Teilentwurfshefte)
- Zuarbeit zur Erstellung der Vergabeunterlagen
- Begleitung des Baus bezüglich Rückfragen zur Planung durch den AN Bau