Ersatzneubau 380/220-kV-Leitung Oberbachern – Ottenhofen – Raumordnungsverfahren

Aufgabenstellung

  • Der Ersatzneubau der 380 kV-Höchstspannungsleitung Oberbachern-Ottenhofen (inkl. der Mitnahme von 220 kV- und 110 kV-Systemen) einschließlich Rückbau der Bestandsleitung, ist ein Teil der Leitungsbauprojekte in Bayern.
Auftraggeber: TenneT TSO GmbH (Bayreuth)
Bearbeitungszeitraum: 2018 – 2021
Untersuchungsraum: Bayern: Landkreise Dachau, Freising, München, Erding, Ebersberg
Auftragnehmer: ifuplan in Zusammenarbeit mit der PlanungsGruppe Landespflege (PGL, Hannover)
  • Die Leitung Oberbachern-Ottenhofen ist eine rund 50 Kilometer lange Stromtrasse, die die Umspannwerke Oberbachern und Ottenhofen verbindet. Die bestehende 380 kV-Leitung ist seit Anfang der 1970er Jahre in Betrieb. Aufgrund der zunehmenden Einspeisung regenerativer Energien gerät die Bestandsleitung bereits heute regelmäßig an ihre Kapazitätsgrenzen. Um die Versorgungssicherheit für die gesamte Region München auch zukünftig sicherstellen zu können, müssen daher die Transportkapazitäten der bestehenden Leitung deutlich erhöht werden. Da eine Anpassung der Stromtragfähigkeit mit den vorhandenen Mastkonstruktionen und Fundamenten aus statischen Gründen nicht möglich ist, muss eine neue Leitung gebaut werden.
  • Für den Ersatzneubau ist nach Bayerischem Landesplanungsgesetz (BayLplG) die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens nötig. Zweck eines Raumordnungsverfahrens ist es, Vorhaben von erheblicher überörtlicher Raumbedeutsamkeit auf ihre Raumverträglichkeit zu überprüfen (Art. 24 Abs. 1 BayLplG).
  • Für das Raumordnungsverfahren wurden im Rahmen einer Raumverträglichkeitsstudie (RVS) und einer Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) die raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens bzw. der in das Verfahren eingestellten Trassenvarianten untersucht. Der Erläuterungsbericht enthält ausführliche Variantenvergleiche.
  • Für alle im Einwirkungsbereich des Vorhabens liegenden Natura 2000-Gebiete wurde in entsprechenden FFH-Verträglichkeitsabschätzungen und Verträglichkeitsprüfungen geklärt, ob erhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden können. In einer artenschutzfachlichen Abschätzung wurde untersucht, ob das Eintreten von Verbotstatbeständen nach § 44 Abs. 1 BNatSchG zu erwarten ist.

Wichtige Daten und Besonderheiten

  • Bei dem Vorhaben handelt es sich um Vorhaben 47 des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) bzw. um das Projekt P222 des Netzentwicklungsplans Strom 2035 (NEP)
  • Länge des Ersatzneubaus: ca. 50 km
  • Art der Leitung: Freileitung, zwei Systeme 380 kV, abschnittsweise Mitnahme von zwei Systemen 220 kV und zwei Systemen 110 k
  • Stromtragfähigkeit: maximal 4000 Ampere pro System

Leistungen

  • Raumverträglichkeitsstudie (RVS) und Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) zum Raumordnungsverfahren sowie Variantenvergleich
  • Natura 2000-Verträglichkeitsabschätzungen und FFH-Verträglichkeitsprüfung zum Raumordnungs­verfahren für FFH- und Vogelschutzgebiete
  • Artenschutzrechtliche Betrachtung zum Raumordnungsverfahren: Relevanzprüfung, artenschutzfachliche Abschätzung auf Basis vorhandener Daten sowie Artenpotentialanalyse
  • Durchführung einer Struktur- und Nutzungstypenkartierung (SNK+) mit Erfassung von FFH-LRT Verdachtsflächen im Wald auf einer Fläche von knapp 3.000 ha
  • Unterstützung bei Organisation und Durchführung der formellen und informellen Öffentlichkeits­beteiligungBearbeitung von Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen der formellen Öffentlichkeits­beteiligung