Isar-Altheim – Neubau 380-kV-Höchstspannungsleitung: Planfeststellungsverfahren

Aufgabenstellung

  • Der Transportbedarf von Strom aus dem windreichen Norden wird aufgrund des Ausstiegs aus Kohleenergie und Kernkraft steigen. Hierzu hat die Bundesregierung in Abstimmung mit den Ländern Bayern, Hessen und Thüringen entschieden, die Übertragungskapazität der Gleichstromverbindung „SuedOstLink“ um 2 Gigawatt auf nun 4 Gigawatt auszubauen.
Auftraggeber: TenneT TSO GmbH (Bayreuth)
Bearbeitungszeitraum: Seit 2021
Untersuchungsraum: Bayern: Landkreis Landshut
Auftragnehmer: ifuplan
  • Das führt im Bereich der Umspannwerke Isar und Altheim dazu, dass die aktuelle Stromkreisverschaltung in diesem Netzgebiet hierfür umgebaut werden muss. Daraus entsteht der Bedarf einer zusätzlichen Verbindung zwischen Isar und Altheim mit drei Stromkreisen sowie zweier weiterer Stromkreise im Abschnitt Adlkofen.
  • Das Vorhaben ist gemäß § 2 des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) als Pilotprojekt für Erdkabel gekennzeichnet. Sofern die festgelegten Kriterien für eine Erdverkabelung erfüllt sind, kann in diesen Bereichen Erdkabel eingesetzt werden.

Wichtige Daten und Besonderheiten

  • Bei dem Vorhaben handelt es sich um Vorhaben 77 des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) bzw. um das Projekt P225 des Netzentwicklungsplans Strom 2035 (NEP)
  • Abschnitt Altheim-Isar
    Länge: ca. 8 km
    Art der Leitung: Zwei parallele Wechselstrom-Freileitungen (3 Systeme) oder 18 Wechselstrom-Erdkabel (3 Systeme) in drei Gräben (3 x 6 Erdkabel).
    Stromtragfähigkeit: 4000 Ampere pro System
  • Abschnitt Adlkofen
    Länge: ca. 2 km
    Art der Leitung: Wechselstrom-Freileitung (2 Systeme) oder 12 Wechselstrom-Erdkabel (2 Systeme) in zwei Gräben (2 x 6 Erdkabel).
    Stromtragfähigkeit: 4000 Ampere pro System

Leistungen

  • Verfahrenbegleitung im Planfeststellungsverfahren
  • Erstellung der Scoping-Unterlage
  • Biotop- und Nutzungstypenkartierung inkl. Waldstruktur und Baumhöhlen
  • Flächendeckende faunistische Kartierung aller relvanten Artengruppen (Vögel, Fledermäuse, weitere Säugetiere, Amphibien, Reptilien, Tagfalter, Libellen, Muscheln, Käfer)
  • Umweltverträglichkeitsstudie (UVS)
  • Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)
  • Natura 2000-Verträglichkeitsabschätzungen und Natura 2000-Verträglichkeitsprüfungen für FFH- und EU-Vogelschutzgebiete
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB)
  • Variantenvergleich
  • Unterstützung bei Organisation und Durchführung der formellen und informellen Öffentlichkeits-beteiligung
  • Bearbeitung von Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen der formellen Öffentlichkeits-beteiligung