Bundesfachplanung SuedOstLink (SOL), Strategische Umweltprüfung (SUP), Abschnitt D

Aufgabenstellung

Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine geplante Gleichstromverbindung zwischen den Netzverknüpfungspunkten „Wolmirstedt“ (Sachsen-Anhalt) und „Isar“ bei Landshut (Bayern). Die HGÜ-Verbindung (Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung) soll als Erdkabel ausgeführt werden.

Hauptauftraggeber: TenneT TSO GmbH (Bayreuth)
Bearbeitungszeitraum: 2017 – 2018
Untersuchungsraum: Bayern, Teile der Oberpfalz und Niederbayerns
Auftragnehmer: ifuplan in Kooperation mit TNL Energie GmbH (Hungen) und planungsgruppe grün GmbH (Bremen)

Das Vorhaben wird von den Übertragungsnetzbetreibern TenneT und 50Hertz gemeinsam geplant und ist in vier Abschnitte unterteilt (A bis D). Der südlichste Abschnitt (D) erstreckt sich vom Raum Schwandorf bis zum Netzverknüpfungspunkt Isar.

Im Rahmen der von der Bundesnetzagentur (BNetzA) durchgeführten Bundesfachplanung muss nach dem „Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz“ (NABEG) eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchgeführt werden. Dazu muss der Übertragungsnetzbetreiber einen Umweltbericht nach § 40 UVPG vorlegen. Der Umweltbericht umfasst die Prüfung des Vorschlagstrassenkorridors (VTK) und etwaiger ernsthaft in Betracht kommender Alternativen auf ihre Umweltverträglichkeit.

Bei den Antragskonferenzen für die Abschnitte A-D haben BNetzA und die Übertragungsnetzbetreiber zahlreiche Anregungen von Ministerien, Ämtern, Kommunen, Vereinigungen und Bürgern aufgenommen. Im Anschluss erstellt die BNetzA einen Untersuchungsrahmen für die Strategische Umweltprüfung (SUP).

Wichtige Daten und Besonderheiten

  • Vorschlagstrassenkorridor, Streckenlänge gesamt: ca. 537 km, davon ca. 126 km in Abschnitt D
  • Angestrebte Spannungsebene: 320 oder 525 kV
  • Übertragungsleistung: 2 Gigawatt (GW)
  • Untersuchungsgebiet für den Umweltbericht in Abschnitt D: >650 km²

Leistungen

  • Umweltbericht zur Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen und vernünftiger Alternativen für Abschnitt D

Absolvierte Zwischenschritte

2020 konnten zwei wichtige Zwischenschritte absolviert werden. Für den Abschnitt D hat die Bundesnetzagentur die Bundesfachplanung mit dem Entscheid nach § 12 NABEG abgeschlossen. Für den Abschnitt D3a wurde das Planufeststellungsverfahren von der Bundesnetzagentur eröffnet. Die nachfolgenden Verfahrensschritte bzw. Unterlagen (Antragskonferenz, Planfeststellungsunterlagen, Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung, Erörterungsermin) wird ifuplan ebenfalls begleiten bzw. erstellen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Webseiten der Bundesnetzagentur und des Auftraggebers TenneT.