Pflege- & Entwicklungsplanung
Die Pflege- und Entwicklungsplanung, abgekürzt „PEP“ oder „PEPL“, formuliert landschaftspflegerische Maßnahmen, um einen naturschutzfachlich wünschenswerten Zustand zu entwickeln und zu bewahren. Die Planung wird dabei textlich ausformuliert und in Karten dargestellt.
Das Leistungsbild der Pflege- und Entwicklungsplanung ist in § 27 der HOAI 2021 beschrieben. Die zugehörigen Grundleistungen sind in der Anlage 8 und die besonderen Leistungen in der Anlage 9 definiert. Die Leistungen einer Pflege- und Entwicklungsplanung beinhalten in der Regel die Bestandserfassung, die Zusammenstellung der Planungsgrundlagen mit der Beschreibung von Zielkonflikten und des erwarteten Zustands sowie die Entwicklung eines Konzeptes für Pflege und Entwicklung. In dem Konzept werden Ziele für die Landschaftserhaltung und –pflege formuliert, Flächen für verschiedene Ziele und Maßnahmen abgegrenzt, Vorschläge für die Förderung bestimmter Tier- und Pflanzenarten gemacht und die voraussichtlichen Kosten ermittelt.
Die Formulierung überprüfbarer Zielsetzungen anhand von Biotopzuständen und geeigneten Leitarten ist für eine fundierte Pflege- und Entwicklungsplanung unerlässlich. Nur so kann die Durchführung und der Erfolg der Pflege in einem Monitoring überprüft werden.
Unsere Leistungen in der Pflege- und Entwicklungsplanung umfassen:
- Vegetationskundliche und faunistische Kartierungen
- Grundlagenermittlung und Zusammenstellung der Planungsgrundlagen
- Definition von Zielzuständen und Leitarten
- Konzeption von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen in Text und Karte
- Erarbeitung des Monitoringkonzeptes
- Kommunikation mit Grundstückseigentümer*innen und Ausführenden in der Landschaftspflege
- Kostenschätzung
- Vegetationskundliches und faunistisches Monitoring auf den Pflegeflächen
Pflege- & Entwicklungsplanung
Die Pflege- und Entwicklungsplanung, abgekürzt „PEPL“, formuliert die Aufgaben und geeigneten landschaftspflegerischen Maßnahmen, um naturnahe Flächen oder die Flächen von Kompensationsmaßnahmen zu erhalten oder zu einem naturschutzfachlich wünschenswerten Zustand zu entwickeln.
Die Leistungen einer Pflege- und Entwicklungsplanung beinhalten in der Regel die Bestandserfassung, die Zusammenstellung der Planungsgrundlagen mit der Beschreibung von Zielkonflikten und des erwarteten Zustands sowie die Entwicklung eines Konzeptes für Pflege und Entwicklung. In dem Konzept werden Ziele für die Landschaftserhaltung und –pflege formuliert, Flächen für verschiedene Ziele und Maßnahmen abgegrenzt, Vorschläge für die Förderung bestimmter Tier und Pflanzenarten gemacht und die voraussichtlichen Kosten ermittelt. Wesentlich ist, dass für die Formulierung des Konzeptes erwünschte Biotopzustände oder geeignete Leitarten beschrieben werden.
Die Formulierung überprüfbarer Zielsetzungen ist für eine fundierte Pflege- und Entwicklungsplanung unerlässlich. Nur so kann die Durchführung der Pflege in einem Monitoring überprüft werden.
Die Leistungen sind in § 27 der HOAI 2013 bzw. in der Anlage 8 zu § 27(2) im Allgemeinen beschrieben.
Wir erarbeiten für Sie:
- Erfassungen von Grundlagendaten (z.B. Biotoptypen, faunistische Kartierungen)
- Pflege- und Entwicklungsplan
- Praxishilfe für die Umsetzung des Pflege- und Entwicklungsplans
- Monitoring von Pflegeflächen
Informieren Sie sich über Projekte von ifuplan im Kompetenzfeld Landschaftsplanung |