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Naturschutz & biologische Vielfalt EU Richtlinien

Biologische Vielfalt und Naturschutz

Innerhalb des Naturschutzes stellen der Erhalt und die Wiederherstellung der Biologischen Vielfalt wichtige Ziele dar, die in verschiedenen europäischen und nationalen Rechtsvorschriften sowie Strategien auf internationaler, europäischer, nationaler und Landesebene verankert sind.

Der Erhalt und die Wiederherstellung der Biologischen Vielfalt sollen mit folgenden Maßnahmen erreicht werden:

  • Ausweisung von Schutzgebieten (z.B. Natura 2000-Gebiete)
  • Integration von Naturschutzbelangen in die allgemeine Flächennutzung
  • gezielte Artenhilfsprogramme
  • artenschutzrechtliche Verbotsregelungen

 

Leistungen von ifuplan zu diesem Thema 

  • Wir widmen uns diesen Themen im Rahmen von konkreten Projekten zu Schutzgebieten (Natura 2000 und Schutzgebietsmanagement)
  • Wir erfassen Kartierungen von Lebensräumen und Arten als Grundlagen für den Erhalt der biologischen Vielfalt und der Umsetzung des Artenschutzes.  
  • Wir erarbeiten Gutachten sowie Forschungsvorhaben und Leitfäden zum Umgang mit biologischer Vielfalt und zum Artenschutz.
  • Wir befassen uns in Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit der Berücksichtigung von biologischer Vielfalt in den Bereichen Ökosystemleistungen und Berichtswesen.

 

Naturschutz liegt uns am Herzen

Gerne unterstützen wir auch Sie bei Ihren Projekten mit unserem umfangreichen Erfahrungsschatz, unserer Fachkompetenz und unserem Herzblut im Bereich des Artenschutzes und dem Erhalt der biologischen Vielfalt.

 

Wir freuen uns auf Ihren Anruf!