Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 19. Dezember 2024 den Plan für den SOL-Abschnitt D3a festgestellt. Die Online-Veröffentlichung des Planfeststellungsbeschlusses wird zeitnah über die Website der BNetzA erfolgen.

Damit erhält die TenneT TSO GmbH für das Vorhaben „SuedOstLink“ (HGÜ-Erdkabel – Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung) das vollumfängliche Baurecht im Abschnitt D3a und kann mit der Verlegung von Gleichstrom-Erdkabeln zwischen Donau (Gemeinde Pfatter) und Isar (Markt Essenbach) beginnen. In diesem Jahr hatte die BNetzA bereits Anträgen von TenneT auf vorzeitigen Baubeginn zugestimmt. Damit endet nach fast fünfjähriger Planungsphase das Planfeststellungsverfahren für den Abschnitt D3a. An allen Verfahrensschritten war ifuplan als federführendes Mitglied der ARGE SOL Umwelt Süd beteiligt:

  • Erstellung des Antrags auf Planfeststellung (§ 19 NABEG)
  • Antragskonferenz bzw. Stellungnahme (§ 20 NABEG)
  • Planfeststellungsunterlagen (§ 21 NABEG)
  • Anhörungsverfahren (§ 22 NABEG)
  • Erörterungstermin (§ 22 NABEG)
  • Anträge auf Planänderung

Mit dem Planfeststellungsbeschluss für Abschnitt D3a ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zur Verbesserung der Stromübertragung zwischen den nordöstlichen Bundesländern und Bayern und damit der Energiewende in Deutschland vollzogen. Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung der BNetzA.