Mit dem Planfeststellungsbeschluss erhält die TenneT TSO GmbH für das Vorhaben „SuedOstLink“ (HGÜ-Erdkabel – Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung) das vollumfängliche Baurecht im Abschnitt D3b und kann mit dem Bau eines Konverters und der Verlegung von Gleichstrom-Erdkabeln (zwischen Abschnittsgrenze und Konverter) und Wechselstrom-Erdkabeln (zwischen Konverter und Schaltanlage Isar) beginnen. Bereits im Herbst 2023 hatte die BNetzA Anträgen von TenneT auf vorzeitigen Baubeginn zugestimmt.

Damit endet nach fast vierjähriger Planungsphase das Planfeststellungsverfahren für den Abschnitt D3b. An allen Verfahrensschritten war ifuplan als federführendes Mitglied der ARGE SOL Umwelt Süd beteiligt:

  • Erstellung des Antrags auf Planfeststellung (§ 19 NABEG)
  • Antragskonferenz bzw. Stellungnahme (§ 20 NABEG)
  • Planfeststellungsunterlagen (§ 21 NABEG)
  • Anhörungsverfahren (§ 22 NABEG)
  • Erörterungstermin (§ 22 NABEG)
  • Anträge auf Planänderung

Mit dem Planfeststellungsbeschluss für Abschnitt D3b ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zur Verbesserung der Stromübertragung zwischen Bayern und den nordöstlichen Bundesländern und damit der Energiewende in Deutschland vollzogen.

Lesen Sie hierzu die Pressemitteilung der BNetzA.

Bild: Erdkabel (©ifuplan)