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Umwelthaftung für Unternehmen

Umwelthaftung für Unternehmen

Die europäische Umwelthaftungsrichtlinie wurde mit dem Umweltschadensgesetz (Gesetz über die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden – USchadG) sowie Änderungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) in nationales Recht umgesetzt.

Das im Jahr 2007 in Kraft getretene Umweltschadensgesetz (USchadG) begründet eine neuartige öffentlich-rechtliche Haftung. Unternehmen (landwirtschaftliche Betriebe, Gewerbetreibende und Selbständige) haften für Schäden und auch für unmittelbare Gefährdungen von bestimmten geschützten Arten und Lebensräumen sowie von Böden und Gewässern im Umfeld ihres Standorts.

Hieraus ergibt sich zunächst die unternehmerische Verpflichtung, erforderliche Maßnahmen zu treffen, um Emissionen oder sonstige Umweltgefährdungen zu vermeiden. Ist ein Umweltschaden eingetreten, sind gezielte Aktivitäten zur Schadenbegrenzung und Sanierung gefordert.

Unsere Leistungen im Bereich Umwelthaftung umfassen:

  • Einschätzung des individuellen Umweltschadenpotenzials für einen gewerblichen Standort oder für eine berufliche Tätigkeit,
  • Erarbeiten von Vorschlägen zur Risikovermeidung und –minderung,
  • gutachterliche Feststellung eines Umweltschadens gemäß den gesetzlichen Vorgaben,
  • Untersuchung des ursächlichen Zusammenhangs zwischen dem Schaden und den beruflichen Tätigkeiten,
  • Ausarbeitung von Schadensbegrenzungs- und Sanierungsmaßnahmen (primäre Sanierung, ergänzende Sanierung oder Ausgleichssanierung) nach Art und Umfang mit entsprechender Kostenschätzung
  • regelmäßige Überwachung im Gelände und Dokumentation der eingeleiteten Schadensbegrenzungs- und Sanierungsmaßnahmen,
  • Erfolgskontrolle der Sanierung: Überprüfung der Sanierungsziele nach Anhang II der Umwelthaftungsrichtlinie

 

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